Einlagensicherung
Schutz für Ihr Tages- und Festgeld
Die Einlagensicherung ist ein Schutzsystem, das die Einlagen der Kund:innen absichert, falls ein Institut zahlungsunfähig wird. In Deutschland ist sie durch gesetzliche und freiwillige Systeme geregelt.
Die Hamburg Direct Bank als Marke der Hamburg Commercial Bank AG bietet gleich doppelten Schutz: Ihre Einlagen sind zum einen durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. Zusätzlich gehen wir über die gesetzlichen Standards hinaus, indem wir Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. sind. Beide Systeme zusammen bilden ein robustes Sicherheitsnetz für Ihre Kundeneinlagen.
1. Die gesetzliche Einlagensicherung:
Die gesetzliche Einlagensicherung ist in Deutschland im Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) geregelt. Einlagen sind verpflichtend bei in Deutschland agierenden Kreditinstituten generell bis zu einem Betrag von 100.000 EUR je Kund:in und je Institut und bei der Hamburg Direct Bank durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) abgesichert. Geschützt sind unter anderem Guthaben auf Tagesgeldkonten, Festgeldkonten sowie Sparbüchern. Das heißt, auch wenn Sie mehrere Konten wie etwa ein Tagesgeld- und Festgeldkonto bei der Hamburg Direct Bank haben, erhalten Sie im Entschädigungsfall maximal 100.000 Euro aus der gesetzlichen Einlagensicherung erstattet. Bei Gemeinschaftskonten verdoppelt sich der Schutz auf bis zu 200.000 Euro, da die Kontoinhaber:innen separat betrachtet werden. Eltern, die auf den Namen ihrer Kinder Tagesgeld- oder Festgeldkonten eröffnen, profitieren ebenfalls: Jedes Kind hat seinen eigenen Schutzanspruch von 100.000 Euro, unabhängig von den Konten der Eltern.
Wie schnell erfolgt die Entschädigung?
Im Falle einer Insolvenz haben Sparer:innen einen gesetzlichen Anspruch auf die Auszahlung ihrer gesicherten Einlagen - inkl. aller bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Zinsen - durch die EdB. Die entsprechende EU-Richtlinie sieht vor, dass eine Entschädigung innerhalb von sieben Arbeitstagen erfolgen muss. Die EdB wird automatisch aktiv, sobald die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Entschädigungsfall feststellt. Sparer müssen nicht selbst aktiv werden.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
2. Die freiwillige Einlagensicherung
Die Hamburg Direct Bank ist zusätzlich dem Einlagensicherungsfonds (ESF) des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen. Der ESF sichert gemäß seinem Statut – vorbehaltlich der darin vorgesehenen Ausnahmen – Einlagen bestimmter Kund:innen der HCOB ab. Bei den geschützten Einlagen handelt es sich im Wesentlichen um Sicht-, Termin- und Spareinlagen, die bei einer inländischen Haupt- oder Zweigniederlassung bzw. Zweigstelle angenommen worden sind.
Weitere Informationen zum Einlagensicherungsfonds deutscher Banken e.V. erhalten Sie hier.
Fazit: Sicherheitsanker für Tages- und Festgeld
Einlagen auf Tages- oder Festgeldkonten bei der Hamburg Direct Bank sind bis zu einem Betrag von 100.000 Euro je Kund:in gesetzlich abgesichert. Darüber hinaus erweitert die zusätzliche freiwillige Sicherung im ESF den Schutzrahmen.
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Nach erfolgreicher Kontoeröffnung überweisen Sie Ihren Wunschbetrag auf Ihr neues Tagesgeldkonto. Von dort aus können Sie bei Bedarf jederzeit flexibel Festgeldanlagen mit unterschiedlichen Laufzeiten tätigen.